Wie ist eine nebenberufliche Existenzgründung rechtlich geregelt? Inwieweit ist sowas überhaupt möglich?


Die nebenberufliche Existenzgründung ist grundsätzlich jedem Arbeitnehmer, und auch Arbeitslosen gestattet. Trotz allem gibt es natürlich auch hier rechtliche Grundlagen, die bei einer Existenzgründung beachtet werden müssen.

Es gibt viele Möglichkeiten, um sich neben seinem Hauptberuf noch ein wenig Geld hinzuzuverdienen. Eine Möglichkeit, mit der man sich darüber hinaus auch ein Stück weit selber verwirklichen kann, ist die nebenberufliche Existenzgründung. Diese erfordert neben einem gewissen Know-how auch ein Basiswissen der rechtlichen Grundlagen. So sollte man sich vorher informieren, in welcher Rechtsform man mit seinem neuen Unternehmen auftritt. Alles andere ist hingegen mit weitaus weniger Aufwand verbunden, als man glauben könnte. Die nebenberufliche Existenzgründung erfordert beispielsweise keine gesonderte Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, wenn man weiterhin einen anderen Hauptberuf ausübt.

Antworten

3 Antworten:

Kommentar von Jochen

Auch für eine nebenberufliche Existenzgründung würde ich dir unbedingt einen Buchhaltungskurs empfehlen, dann brauchst du keinen Steuerberater. Zumindest musst du den Ratschlägen der oftmals viel zu teuren Steuerberater dann nicht blind vertrauen. Außerdem weißt du dann was die Zahlen für dein Gewerbe genau bedeuten.

Kommentar von Heiko

Es kommt auch darauf an, wie ernst die nebenberufliche Existenzgründung von dir gemeint ist, wenn du nur mal was ausprobieren möchtest, dann brauchst du das noch nicht einmal dem Finanzamt oder dem Gewerbeamt mitzuteilen. Ansonsten gehst du einfach aufs amt und meldest dein Gewerbe an.

Kommentar von Agnes

Eine nebenberufliche Existenzgründung ist jederzeit möglich. Du musst das noch nicht einmal deinem Arbeitgeber mitteilen. Der kann dir das nicht verbieten, solange dein Job nicht drunter leidet und du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machst, also dasselbe Gewerbe betreibst.

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