Was kann man denn bei der Kinderförderung so rausholen?
Wie ist der derzeitige Stand der Kinderförderung? Unsere Experten antworten:
Für die Kinderförderung wurden in diesem Jahr einige gesetzliche Regelungen festgelegt. Unter anderem wurde ab dem 1. Januar 2009 das Kindergeld erhöht. Das erste und zweite Kind erhalten statt 154 Euro seit diesem Jahr 164 Euro. Für das dritte Kind werden statt 154 Euro 170 Euro gezahlt und ab dem vierten Kind werden 195 Euro Kindergeld gezahlt. Die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die Kinderförderung kann man unter http://webdresser.datevstadt.de/output/ getresource/ Kinderfoerderung.pdf ?ID=1634361&PageID=355560&customer=23143 nachlesen. Es wurden Änderungen im Erbschaftssteuerreformgesetz, beim Konjunkturpaket II und im Familienleistungsgesetz vorgenommen. Dadurch werden die Kinder und zugleich die Eltern mit gefördert. So ist auch der Kinderfreibetrag von 3.648 auf 3.864 Euro angehoben worden. Die Freibeträge erhöhen sich insgesamt um 216 Euro auf 6.024 Euro für jedes Kind.Antworten
3 Antworten:
Kommentar von Susanne H.
Die Kinderförderung hat der Gesetzgeber auch in der Ausbildung der Jugendlichen gesetzlich geregelt. Hierbei wurde der Grundfreibetrag erhöht, während der Eingangssteuersatz von 15 Prozent auf 14 Prozent gesenkt wurde. Ebenfalls wurden die Tarifeckwerte geändert.
Kommentar von Ute Meier
Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Kinderförderung ist der, dass die Eltern eine so genannte Elternzeit in Anspruch nehmen können. In dieser Zeit erhält das Elternteil 67 Prozent des monatlichen Einkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes, welches sich entscheidet, ein Jahr für die Betreuung des Kindes zu Hause zu bleiben. Der Höchstbetrag ist hierbei auf 1.800 Euro festgelegt. Das Gesetz für das Elterngeld kann man unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf nachlesen.
Kommentar von Matt C.
Es sollte aber auch erwähnt werden, dass speziell für die Kinderförderung seit 2009 zur Geburt eines jeden Kindes 100 Euro gezahlt werden. Das Geld wird von den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, was aber wiederum bei der Einkommenssteuer-Veranlagung mit den Freibeträgen für Kinder verrechnet wird. In diesem Fall haben nur Eltern diese Kinderförderung als Vorteil, wo sich die Freibeträge nicht bei der Steuerlast bemerkbar machen.