Ich muss Kindergeld beantragen, ist das schwer?
Kindergeld kann einem den Alltag ein wenig einfacher machen, deswegen helfen unsere Experten weiter:
Das Kindergeld beantragen ist nicht schwer, man sollte nur so schnell wie möglich nach der Geburt des Kindes einen Antrag stellen. Diesen Antrag erhält man bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Oder man geht auf http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09- Kindergeld /Publikation/V-Kg1-Antrag.pdf und hat den Antrag gleich zur Hand. Wichtig ist, wenn man Kindergeld beantragen will, dass man die Geburtsurkunde des Kindes vorlegen kann. Des Weiteren muss der Antrag in Druckbuchstaben ausgefüllt werden und eine gut leserliche Handschrift haben. Sind die Eltern des Kindes nicht verheiratet, leben aber in einem gemeinsamen Haushalt zusammen, dann müssen beide Eltern unterschreiben. Bei verheirateten Paaren müssen ebenfalls beide Eltern unterschreiben. Es kann aber immer nur eine anspruchsberechtigte Person das Kindergeld beantragen.Antworten
3 Antworten:
Kommentar von Martin M.
Wenn man bereits ein Kind hat und erhält schon von der Familienkasse Kindergeld, dann sollte für jedes weitere Kind dieselbe Person das Kindergeld beantragen. Damit der Antrag schneller bearbeitet werden kann, ist es ratsam, die Kindergeldnummer für das erste Kind gleich mit anzugeben. Ebenfalls kann man sich telefonisch beim jeweiligen Sachbearbeiter erkundigen, welche Unterlagen mit eingereicht werden müssen, wenn man Kindergeld beantragen will. Damit kann der Bearbeitungsvorgang bei der Familienkasse schneller abgeschlossen werden und das Kindergeld kann früher ausgezahlt werden.
Kommentar von Nils B.
Ebenfalls können anspruchsberechtige Personen die Stiefeltern oder Adoptiveltern sein, die das Kindergeld beantragen können. Ebenso verhält es sich mit Pflegekindern, die bei einer Pflegefamilie leben. In diesem Fall steht der Pflegefamilie das Kindergeld zu.
Kommentar von Tom W.
Es müssen aber nicht immer die leiblichen Eltern sein, die das Kindergeld beantragen. Es kann nur die Person das Kindergeld beantragen, in dessen Haushalt das Kind lebt. Das können genauso die Großeltern sein, wenn zum Beispiel die leiblichen Eltern noch nicht volljährig sind, bekommen in der Regel die Großeltern das Sorgerecht zugesprochen und können demzufolge auch das Kindergeld beantragen.