Was genau regelt eigentlich das Eigenheimzulagegesetz?

Unsere Experten haben das Eigenheimzulagegesetz für Sie genauer recherchiert:

Das Eigenheimzulagegesetz regelt, wie der Name schon sagt, die Eigenheimzulage. Dass es dieses Gesetz nicht mehr gibt, ist allerdings mittlerweile auch Jedermann bekannt, denn zum 01.01.2006 wurde das Eigenheimzulagegesetz bereits von der Regierung abgeschafft. Zu diesem Zeitpunkt und auch heute noch gilt, dass die Eigenheimzulage nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden kann. Denn generell heißt es, dass die Eigenheimzulage noch heute, trotz des gekippten Gesetzes, für viele Bauherren zur Verfügung steht. Dafür müssen sie einen Bauantrag bzw. andere Unterlagen jedoch bereits vor dem 31.12.2005 eingereicht haben. Sofern keine Unterlagen für den Baubeginn oder den Antrag notwendig waren, sind die Eigenheimbesitzer in der Pflicht, den Beginn des Baus vor dem Stichtag nachzuweisen. Ein glaubhaftes Nachweisen ohne Unterlagen kann sich jedoch als recht schwierig gestalten.

3 Antworten »

Gut erläutert werden die Regelungen, die das Eigenheimzulagegesetz beinhaltet, auch unter http://www.misterinfo.de/themen/immobilien/finanzierung/eigenheimzulagengesetz. Dort ist alles leicht verständlich erklärt und man kann davon ausgehen, dass selbst Laien, die sich bisher noch nicht mit dem Thema befasst haben, die Infos gut verstehen können.

Kommentar von Thorsten

Wichtig für alle Bauherren, die noch Jahre nach der Abschaffung des Eigenheimzulagegesetzes von der Eigenheimzulage profitieren wollen, ist außerdem, dass der notariell beglaubigte Kaufvertrag noch vor dem 01.01.2006 abgeschlossen wurde. Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann man noch heute die Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagegesetz bekommen.

Kommentar von Bernd

Das stimmt allerdings, denn rückwirkend wird die Eigenheimzulage nicht mehr gezahlt. Es gab nur diverse Übergangsfristen nach der Abschaffung des Gesetzes und der öffentlichen Zulagen. Mittlerweile gibt es aber Alternativen, die von einzelnen Gemeinden gewährt werden und vorrangig junge Familien mit Kindern ansprechen sollen.

Kommentar von Alex

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