Was genau regelt eigentlich das Eigenheimzulagegesetz?
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Gut erläutert werden die Regelungen, die das Eigenheimzulagegesetz beinhaltet, auch unter http://www.misterinfo.de/themen/immobilien/finanzierung/eigenheimzulagengesetz. Dort ist alles leicht verständlich erklärt und man kann davon ausgehen, dass selbst Laien, die sich bisher noch nicht mit dem Thema befasst haben, die Infos gut verstehen können.
Kommentar von Thorsten
Wichtig für alle Bauherren, die noch Jahre nach der Abschaffung des Eigenheimzulagegesetzes von der Eigenheimzulage profitieren wollen, ist außerdem, dass der notariell beglaubigte Kaufvertrag noch vor dem 01.01.2006 abgeschlossen wurde. Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann man noch heute die Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagegesetz bekommen.
Kommentar von Bernd
Das stimmt allerdings, denn rückwirkend wird die Eigenheimzulage nicht mehr gezahlt. Es gab nur diverse Übergangsfristen nach der Abschaffung des Gesetzes und der öffentlichen Zulagen. Mittlerweile gibt es aber Alternativen, die von einzelnen Gemeinden gewährt werden und vorrangig junge Familien mit Kindern ansprechen sollen.
Kommentar von Alex