Ich würde gerne Wohngeld beantragen, doch ich weiß nicht genau, ob mir das überhaupt zusteht. Wie hoch darf mein Einkommen maximal sein, om Wohngeld beantragen zu dürfen?
Wohngeld, neben Arbeitslosengeld II eine weitere staatliche Leistung für einkommensschwache Bürger, soll das Wohnen als Grundbedürfnis eines jeden Bürgers schützen und diese Menschen vor Kündigung und damit auch Obdachlosigkeit bewahren. Seit 2013 ist die Wohngeldstelle in der Lage, mehrere Details zum Wohngeldhaushalt im Datenabgleichsverfahren zu prüfen.
Wer eine Unterstützung von der Wohngeldstelle benötigt, hat die Möglichkeit jederzeit einen Antrag zu stellen, der im Internet heruntergeladen werden kann. Der Antrag ist im Übrigen auch für die Nutzung der Eigenimmobilie möglich. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage mehrere Umstände, wie beispielsweise die Anzahl der zum Haushalt gehörigen Familienmitglieder, das Haushaltseinkommen sowie die zu berücksichtigende Miete. Schüler, Studenden und Auszubildende erhalten Wohngeld in der Regel nur, wenn kein Anspruch auf BAföG besteht. Wohngeld wird in der Regel für ein ganzes Jahr bewilligt und es ist ratsam, bereits zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen neuen Antrag einzureichen.
Mit Hilfe vom Wohngeldrechner kann der voraussichtliche Anspruch auf die staatliche Unterstützung bereits im Voraus berechnet werden, um zu sehen, ob sich die Antragstellung überhaupt lohnt. Allerdings bieten diese Rechner keine Gewähr, so dass eine Antragstellung im Zweifelsfall absolut empfehlenswert ist. Beim Wohngeldrechner müssen lediglich die Kosten der Unterkunft, die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sowie das Einkommen angegeben werden. Kindergeld und zum Teil auch das Einkommen der 16 bis 24 jährigen Kinder bleibt dabei unberücksichtigt. Auch die Freibeträge spielen beim Antrag auf Wohngeld eine Rolle. So erhält man beispielsweise einen Freibetrag von 600 Euro für jedes im eigenen Haushalt lebende Kind unter 12 Jahren.