Wie kann ich mir eine öffentliche Ausschreibung vorstellen?
Die öffentliche Ausschreibung soll dem Wettbewerb dienen. Eine öffentliche Institution kündigt durch die öffentliche Ausschreibung an, dass sie eine bestimmte Leistung beziehen möchte. Die Unternehmen haben jetzt die Möglichkeit, Angebote zu unterbreiten. Somit besteht die Möglichkeit, das wirtschaftlichste Angebot herauszufiltern.
Wenn ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag zu vergeben hat, zum Beispiel der Umzug einer Institution oder ähnliches, dann darf dieser Auftraggeber nicht einfach ein Unternehmen damit betrauen. Es ist seine Pflicht, eine öffentliche Ausschreibung zu erstellen. Die öffentliche Ausschreibung soll den Auftragnehmern die Möglichkeit geben, individuelle Angebote zu unterbreiten und sich somit durch ein wirtschaftliches Angebot von anderen Mitbewerbern abzuheben. In einer öffentlichen Ausschreibung müssen neben der eigentlichen Leistung, die natürlich detailliert beschrieben werden muss, auch weitere Punkte aufgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Ausführungszeitraum, der Abgabetermin für das Angebot, der Submissionstermin, der Ansprechpartner, bei dem das Angebot eingereicht werden soll, und auch die VOL für Vergabe (A) und für Durchführung (B). Je nach öffentlicher Einrichtung, die eine öffentliche Ausschreibung ausstellt, wird auch das Medium für die Veröffentlichung gewählt. So müssen zum Beispiel Auftraggeber des Bundes auf dem Portal des Bundes die Ausschreibung veröffentlichen.Antworten
3 Antworten:
Kommentar von Nick
Eine öffentliche Ausschreibung musst du dir eigentlich so vorstellen wie eine ganz normale Anfrage für eine bestimmte Leistung. Nur die öffentliche Ausschreibung ist dabei eben an gesetzliche Regelungen gebunden. Wichtig sind folgende Fragen: Wer? Wann? Was? Wie? und Wo? Damit liegst du eigentlich immer richtig.
Kommentar von Thorsten K.
Ich glaube, man muss auch eine Gebühr bezahlen, wenn man ein Angebot auf eine öffentliche Ausschreibung einreichen möchte. Das muss dann glaube ich auch in der Ausschreibung aufgeführt werden. Aber da bin ich mir nicht so sicher. Das ist sicher in den VOL nachzulesen. So fit bin ich darin jedoch nicht.
Kommentar von Gerd
Die öffentliche Ausschreibung muss auch Informationen zum Auftraggeber enthalten. Denn schließlich sollen die Unternehmen ja auch wissen, von wem die Ausschreibung veröffentlicht wurde. Das ist also - neben dem Leistungsgegenstand - auch sehr wichtig, dass das mit aufgeführt wird.