Leider stehe ich gerade kurz hinter der Trennung mit meiner Frau. Wie teuer sind Gerichtskosten bei Scheidung? Wer zahlt?
Die Gerichtskosten bei Scheidung berechnen sich immer nach dem Einkommen der Ehepartner sowie auf der Grundlage der im Urteil zu berücksichtigenden Streitwerte.
Eine pauschale Antwort zur Höhe der Gerichtskosten bei Scheidung gibt es nicht, denn diese sind in erster Linie immer davon abhängig, über was das Gericht entscheiden muss. Ein Verfahren, bei dem „nur“ die Ehe rein formell aufgehoben werden soll, wird immer deutlich preiswerter als eine gerichtliche Auseinandersetzung, bei der es auch um die Teilung von vorhandenen Vermögenswerten geht. Der Versorgungsausgleich für die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rente wird immer mit einbezogen. Auch Anwaltskosten fallen immer an, da es für Scheidungsverfahren in Deutschland einen Anwaltszwang gibt. Zusätzliche Kosten fallen an, wenn die Sorgerechts- und Unterhaltsansprüche mit geregelt werden müssen. Als es noch eine „schuldige Scheidung“ gab, musste der Verursacher meist die gesamten Kosten tragen. Heute erfolgt eine Quotelung nach dem Einkommen für das reine Scheidungsverfahren. Bei Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten hat derjenige die Kosten zu tragen, der das Verfahren verliert. Bei Teilerfolgen werden die Kosten zwischen den Beteiligten aufgeteilt.Antworten
3 Antworten:
Kommentar von Hannes
Viele senken die Gerichtskosten bei Scheidung durch einen gemeinsamen Anwalt. Da kann ich nur davon abraten, denn ich bin damit aber mächtig auf die Nase gefallen und habe mehr verloren, als notwendig gewesen wäre.
Kommentar von sebo
Wer nur ein kleines Einkommen hat, kann du für die Anwalts- und Gerichtskosten bei Scheidung auch Beratungs- und Prozesskostenhilfe bekommen. Die gibt es als Zuschuss oder als Darlehen von der Landesjustizkasse und werden über den Anwalt beantragt.
Kommentar von Melina
Siehste, hättest du man rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung für die Gerichtskosten bei Scheidung abgeschlossen. Jetzt ist es dafür nämlich leider zu spät, weil immer der Trennungstag als Datum des Schadenfalles zählt.