Für die Gründung eines Unternehmens gibt es verschiedene Unternehmensformen. Allerdings kann kein Unternehmen ohne das nötige Kapital gegründet werden. Dieses wird zum Beispiel durch die stille Beteiligung eines Gesellschafters eingebracht.
Wenn es um die Gründung oder das Führen eines Unternehmens geht, dann ist stets ein gewisses Kapital erforderlich. Dieses Kapital kann aus ganz unterschiedlichen Quellen stammen. Eine Möglichkeit, wie ein Unternehmen sein benötigtes Kapital zusammentragen kann, ist die stille Beteiligung eines Gesellschafters. Die stille Beteiligung ist eine Art Vermögenseinlage, die je nach Art der stillen Beteiligung in einem formlosen Vertrag zwischen den Gesellschaftern geregelt ist. Es gibt zwei Arten der stillen Beteiligung. Bei der typischen stillen Beteiligung hat der stille Teilhaber keinerlei Mitspracherecht oder Befugnisse in der Leitung des Unternehmens. Bei der atypischen stillen Beteiligung können dem stillen Teilhaber vertraglich geregelte Mitbestimmungsrechte und Befugnisse erteilt werden. Bei beiden Varianten werden die stillen Teilhaber am Gewinn beteiligt. Eine Haftung besteht nur im Falle einer Insolvenz und dann nur bis zur Höhe der getätigten Vermögenseinlage.