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Ich möchte eine kleine Firma gründen, wie kann ich parallel dazu mein Logo schützen lassen?

Möchte man eine selbst entworfene Wort- oder Bildmarke, beziehungsweise ein Logo schützen lassen, so kann man dieses unter anderem beim deutschen Patent- und Markenamt eintragen und schützen lassen.

Wer seine eigene kleine Firma oder auch ein größeres Unternehmen aufbaut, der braucht nicht nur ein einwandfreies Konzept und die notwendigen finanziellen Mittel, sondern auch etwas ganz Besonderes, mit dem man sich von allen anderen Firmen unterscheiden kann. Fast jede Firma hat daher auch ein eigenes Logo. Dabei kann es sich um ein Firmenbezogenes Bild oder ein Firmenbezogenes „Schlagwort“ handeln. Um nun zu verhindern, dass auch andere Firmen diese Bilder oder „Schlagworte“ für eigene Werbezwecke verwenden, kann man sein Logo schützen lassen. Grundsätzlich ist der Schöpfer eines Logos, also einer Marke, mit dem Urheberrecht ausgestattet. Handelt es sich beim Schöpfer nicht um den Firmeninhaber, so müssen die Nutzungsrechte festgelegt werden. Sein eigenes Logo schützen lassen ist nicht prinzipiell notwendig. Wer das doch möchte, wendet sich an das deutsche Patent- und Markenamt.