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Was kann man denn bei der Kinderförderung so rausholen?

Wie ist der derzeitige Stand der Kinderförderung? Unsere Experten antworten:

Für die Kinderförderung wurden in diesem Jahr einige gesetzliche Regelungen festgelegt. Unter anderem wurde ab dem 1. Januar 2009 das Kindergeld erhöht. Das erste und zweite Kind erhalten statt 154 Euro seit diesem Jahr 164 Euro. Für das dritte Kind werden statt 154 Euro 170 Euro gezahlt und ab dem vierten Kind werden 195 Euro Kindergeld gezahlt. Die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die Kinderförderung kann man unter http://webdresser.datevstadt.de/output/ getresource/ Kinderfoerderung.pdf ?ID=1634361&PageID=355560&customer=23143 nachlesen. Es wurden Änderungen im Erbschaftssteuerreformgesetz, beim Konjunkturpaket II und im Familienleistungsgesetz vorgenommen. Dadurch werden die Kinder und zugleich die Eltern mit gefördert. So ist auch der Kinderfreibetrag von 3.648 auf 3.864 Euro angehoben worden. Die Freibeträge erhöhen sich insgesamt um 216 Euro auf 6.024 Euro für jedes Kind.

Ich muss Kindergeld beantragen, ist das schwer?

Kindergeld kann einem den Alltag ein wenig einfacher machen, deswegen helfen unsere Experten weiter:

Das Kindergeld beantragen ist nicht schwer, man sollte nur so schnell wie möglich nach der Geburt des Kindes einen Antrag stellen. Diesen Antrag erhält man bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Oder man geht auf http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09- Kindergeld /Publikation/V-Kg1-Antrag.pdf und hat den Antrag gleich zur Hand. Wichtig ist, wenn man Kindergeld beantragen will, dass man die Geburtsurkunde des Kindes vorlegen kann. Des Weiteren muss der Antrag in Druckbuchstaben ausgefüllt werden und eine gut leserliche Handschrift haben. Sind die Eltern des Kindes nicht verheiratet, leben aber in einem gemeinsamen Haushalt zusammen, dann müssen beide Eltern unterschreiben. Bei verheirateten Paaren müssen ebenfalls beide Eltern unterschreiben. Es kann aber immer nur eine anspruchsberechtigte Person das Kindergeld beantragen.