Hier die Antwort unserer Experten zum Thema Kündigungsfrist: Mietwohnung:
Das Wichtigste bei einer Kündigungsfrist Mietwohnung ist, dass der Mietvertrag schriftlich gekündigt werden muss. Dabei ist es egal, ob der Mieter oder der Vermieter die Wohnung kündigt. Wird die Kündigung nur mündlich ausgesprochen, kann es bei einem Streifall passieren, dass die Kündigung keine rechtliche Grundlage besitzt. Besonders dann, wenn das Gericht noch eingeschaltet wird. Weiterhin muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats dem Vermieter oder Mieter zugestellt worden sein. Die meisten Mietverträge besitzen eine dreimonatige Kündigungsfrist, diese muss natürlich eingehalten werden. Genauere Informationen kann man unter
www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein nachlesen.