Wer in Deutschland seinen Namen ändern lassen möchte, der kann dies, sofern er Volljährig ist, mit einem triftigen Grund tun. Die Namensänderung kann auf dem örtlichen Standesamt beantragt werden.
Um in Deutschland seinen Namen ändern lassen zu können, müssen einige Kriterien erfüllt werden. Zunächst einmal muss der Antragsteller sein 18. Lebensjahr vollendet haben. Den Antrag kann man auf dem örtlichen Standesamt stellen. Allerdings kann nicht jeder, der mit seinem Namen nicht ganz so zufrieden ist, diesen einfach ändern lassen. In der Regel müssen den Behörden dafür triftige Gründe genannt werden. Ist der eigene Name beispielsweise besonders anstößig, so kann eine Änderung bewilligt werden. Vor allem dann, wenn der Antragsteller psychisch unter seinem Namen leidet, weil er wegen diesem beispielsweise ständigen Hänseleien oder Mobbing ausgesetzt ist. Viele Behörden verlangen dafür ein psychologisches Gutachten. Außerdem wird zumeist ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, wenn man seinen Namen ändern lassen möchte. Die Kosten für die Namensänderung sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.