Gebrauchte Nutzfahrzeuge sollten nicht gänzlich bedenkenlos gekauft werden. Damit einem nach dem Kauf keine bösen Überraschungen erwarten, sollte man das Fahrzeug vor dem Kauf ausgiebig begutachten oder begutachten lassen.
Beim Kauf eines fabrikneuen Fahrzeuges braucht man eigentlich kaum mehr tun, als sich die Herstellerangaben in den Verkaufsprospekten anzuschauen. In den meisten Fällen bekommt man nach dem Kauf exakt das, was man erwartet hat. Anders ist das beim Kauf von gebrachten Fahrzeugen. Möchte man beispielsweise
gebrauchte Nutzfahrzeuge kaufen, dann kann man davon ausgehen, dass die Fahrzeuge bereits den einen oder anderen Mangel aufweisen, oder ein natürlicher Verschleiß stattgefunden hat. Wenn man gebrauchte Nutzfahrzeuge kauft, sollte man deswegen erstens auf offensichtliche Mängel oder Schäden, an der Karosse oder den Reifen, achten. Auch ein Blick in das Serviceheft kann hilfreich sein. Hat das Fahrzeug außerdem eine frische TÜV-Bescheinigung, kann man ruhigen Gewissens zugreifen. Möchte man auf Nummer sicher gehen, lässt man das Fahrzeug vor dem Kauf in einer Werkstatt, beim ADAC oder der DEKRA begutachten.
Wer für seine Versicherung zu hohe Prämien bezahlt, für den lohnt es sich fast immer, den Anbieter zu wechseln. Die Kfz-Versicherung wechseln kann man auch in diesem Jahr bis zum 30. November.
Eines der notwendigen Übel eines jeden Autobesitzers ist die Kfz-Versicherung. Doch ähnlich wie beim Treibstoff, kommt man auch um die Kosten für eine Versicherung nicht umhin, möchte man sein Fahrzeug bewegen. Während man jedoch beim Tanken oftmals einer willkürlichen Preisgestaltung ausgesetzt ist, kann man gegen zu hohe Versicherungsprämien durchaus etwas unternehmen. Zum Beispiel kann man seine Kfz-Versicherung wechseln. Damit man dabei auch wirklich etwas spart, lohnt sich ein Versicherungsvergleich im Internet. Auf diesen Vergleichsportalen reichen nur wenige Angaben zum Fahrzeug, anhand derer der Vergleichsrechner den günstigsten Tarif heraussucht. Allerdings sollte man neben günstigen Versicherungsprämien auch nie die Leistungen der Versicherungen im Schadensfall außer acht lassen. Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, der kann dies, wie in jedem Jahr, bis zum 30. November tun. Bis zu diesem Stichtag muss das Kündigungsschreiben bei der alten Versicherung eingegangen sein.