Wovon hängt es ab, wie viel Arbeitslosengeld 2 man bekommt? Gibt es eine Möglichkeit, das selbst zu berechnen?
Während nicht erwerbsfähige Personen vom deutschen Sozialsystem mit dem so genannten Sozialgeld unterstützt werden, können erwerbsfähige hilfebedürftige Personen ab 15 Jahren bei der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld II beantragen.
Der monatliche Regelbedarf beträgt seit Beginn des Jahres bundesweit 382 Euro. Dieser soll nicht nur die Kosten für Verpflegung, Bekleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege und Hausrat abdecken, sondern auch für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie die Teilnahme am kulturellen Leben absichern.
Der volle Regelbedarf können Alleinstehende und Alleinerziehende, aber auch volljährige Personen, deren Partner noch minderjährig ist, beantragen. Aber selbst für volljährige Partner sowie für die zum Haushalt dazugehörigen Kinder besteht im Falle von Hilfsbedürftigkeit ein Anspruch auf einen reduzierten Regelbedarf. Zusätzlich kann die Übernahme der Kosten für Heizung und Unterkunft beantragt werden. Auch einmalige Leistungen, wie beispielsweise für die Erstausstattung einer Wohnung können in Form eines Darlehens oder als Geld- und Sachleistung gewährt werden.
Da die Beantragung einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es sinnvoll, sich bereits zuvor im Internet mit einem Arbeitslosengeld II Rechner einen Überblick zu verschaffen, ob sich die Antragsstellung überhaupt lohnt und mit wie viel Unterstützung man höchstwahrscheinlich rechnen kann. Selbst erwerbstätige Personen und Studenten mit Kindern können unter gewissen Umständen einen ergänzenden Anspruch auf die besagte staatliche Unterstützung haben.
Erwerbstätige Personen mit geringerem Einkommen und Kindern können anstelle von Arbeitslosengeld II gegebenenfalls auch einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Wer nicht zu den Fällen gehört, die als Einzelfall betrachtet werden, wie beispielsweise chronisch Erkrankte oder Behinderte, kann mit dem Arbeitslosengeld II Rechner schnell kalkulieren, wie hoch die finanzielle Unterstützung des Staates ausfallen wird.