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Leider stehe ich gerade kurz hinter der Trennung mit meiner Frau. Wie teuer sind Gerichtskosten bei Scheidung? Wer zahlt?

Die Gerichtskosten bei Scheidung berechnen sich immer nach dem Einkommen der Ehepartner sowie auf der Grundlage der im Urteil zu berücksichtigenden Streitwerte.

Eine pauschale Antwort zur Höhe der Gerichtskosten bei Scheidung gibt es nicht, denn diese sind in erster Linie immer davon abhängig, über was das Gericht entscheiden muss. Ein Verfahren, bei dem „nur“ die Ehe rein formell aufgehoben werden soll, wird immer deutlich preiswerter als eine gerichtliche Auseinandersetzung, bei der es auch um die Teilung von vorhandenen Vermögenswerten geht. Der Versorgungsausgleich für die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rente wird immer mit einbezogen. Auch Anwaltskosten fallen immer an, da es für Scheidungsverfahren in Deutschland einen Anwaltszwang gibt. Zusätzliche Kosten fallen an, wenn die Sorgerechts- und Unterhaltsansprüche mit geregelt werden müssen. Als es noch eine „schuldige Scheidung“ gab, musste der Verursacher meist die gesamten Kosten tragen. Heute erfolgt eine Quotelung nach dem Einkommen für das reine Scheidungsverfahren. Bei Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten hat derjenige die Kosten zu tragen, der das Verfahren verliert. Bei Teilerfolgen werden die Kosten zwischen den Beteiligten aufgeteilt.