Die öffentliche Ausschreibung soll dem Wettbewerb dienen. Eine öffentliche Institution kündigt durch die öffentliche Ausschreibung an, dass sie eine bestimmte Leistung beziehen möchte. Die Unternehmen haben jetzt die Möglichkeit, Angebote zu unterbreiten. Somit besteht die Möglichkeit, das wirtschaftlichste Angebot herauszufiltern.
Wenn ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag zu vergeben hat, zum Beispiel der Umzug einer Institution oder ähnliches, dann darf dieser Auftraggeber nicht einfach ein Unternehmen damit betrauen. Es ist seine Pflicht, eine öffentliche Ausschreibung zu erstellen. Die öffentliche Ausschreibung soll den Auftragnehmern die Möglichkeit geben, individuelle Angebote zu unterbreiten und sich somit durch ein wirtschaftliches Angebot von anderen Mitbewerbern abzuheben. In einer öffentlichen Ausschreibung müssen neben der eigentlichen Leistung, die natürlich detailliert beschrieben werden muss, auch weitere Punkte aufgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Ausführungszeitraum, der Abgabetermin für das Angebot, der Submissionstermin, der Ansprechpartner, bei dem das Angebot eingereicht werden soll, und auch die VOL für Vergabe (A) und für Durchführung (B). Je nach öffentlicher Einrichtung, die eine öffentliche Ausschreibung ausstellt, wird auch das Medium für die Veröffentlichung gewählt. So müssen zum Beispiel Auftraggeber des Bundes auf dem Portal des Bundes die Ausschreibung veröffentlichen.