Die Palette der Zuschüsse vom Staat für allein erziehende Eltern ist breit gefächert. Welche man konkret bekommen kann, hängt immer von der individuellen Einkommenssituation des Elternteils, es Kindes sowie des Alters des Kindes ab.
Die wichtigsten Zuschüsse vom Staat für die Erziehung von Kindern werden über das Bundeskindergeld gewährt. Als Bezugsberechtigte kommen allein erziehende Elternteile und verheiratete Eltern in Frage. Eine zweite wichtige Position nimmt der Unterhaltsvorschuss ein. Er kann beim Jugendamt beantragt werden, wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann oder will. Zur Durchsetzung berechtigter Unterhaltsforderungen gibt es Unterstützungen wie die Beratungskostenbeihilfe und die Prozesskostenbeihilfe. In den ersten Lebensmonaten des Kindes kann Elterngeld beantragt werden. Der Kinderfreibetrag reduziert die zu tragende Steuerlast bei erwerbstätigen Elternteilen. Hat man Kinder, erhöht sich auch der Zuschuss zur privaten Altersvorsorge in Form der Riester-Rente. Wer als allein erziehender Elternteil erwerbstätig ist und nur ein geringes Einkommen hat, der kann über das Wohngeld einen Zuschuss zur Miete beantragen oder sich von der Zahlung der Betreuungsgelder für die Kita befreien lassen. Auch eine Ermäßigung für die Kosten der Schülerfahrtkarten wird auf Antrag vielerorts gewährt.