Was deckt eine Hinterbliebenen Zusatzversicherung genau ab? Hat da jemand Erfahrung?
Hier die Antwort unserer Experten zum Thema hinterbliebenen Zusatzversicherung
Die Hinterbliebenen Zusatzversicherung, kurz auch HZV, ist eigentlich keine eigenständige Versicherung. Meistens wird sie als zusätzlicher Baustein zu einer Rentenversicherung abgeschlossen. Dabei kommt es vor allen Dingen darauf an, dass man seine Hinterbliebenen absichern will. Würde der eigentliche Versicherungsnehmer vor Beginn der Rentenzahlung versterben, so würde die Versicherung die Rente nicht mehr zahlen müssen. Wird jetzt aber eine Hinterbliebenen Zusatzversicherung in den Vertrag mit eingeschlossen, dann kann man eine Person festlegen, die als Begünstigte im Vertrag aufgenommen wird. Das heißt wiederum, dass diese Person im Todesfall eine lebenslange Rente aus der Versicherung erhält.Antworten
3 Antworten:
Kommentar von Inge Wahrsam
Die Hinterbliebenen Zusatzversicherung ist immer sinnvoll, egal, ob es nun um eine Rentenversicherung geht oder jede andere Form der privaten Vorsorge. Bei der Lebensversicherung ist ja quasi die gesamte Versicherung eine Sicherheit für die Hinterbliebenen. Dass das bei einer Rentenversicherung nicht so ist und gesondert beantragt werden muss, ist mir auch unverständlich.
Kommentar von Stephan
Eine sinnvolle Möglichkeit ist mit der Hinterbliebenen Zusatzversicherung auf jeden Fall gegeben, aber ich finde es schon frech, dass man bei der Rürup Rente, eigentlich einer geförderten Ansparrente für die private Vorsorge, noch einen extra Beitrag zahlen muss. Denn der Staat kann ja nicht einfach über meine Beiträge verfügen, aber scheinbar ist hierzulande alles möglich.
Kommentar von Elke
Die Hinterbliebenen Zusatzversicherung ist heute eigentlich in vielen Verträgen schon Standard. Es ist einfach nur eine Absicherung, dass die eingezahlten Beträge in eine Rentenversicherung nicht verfallen, wenn man vor dem Auszahlungsbeginn stirbt. Damit die Versicherung oder der Staat sich also an diesem Geld nicht bereichern können, wird fast immer nach einer begünstigen Person bei Vertragsabschluss gefragt. Es gibt nur ganz wenige Versicherungen, die eine solche Hinterbliebenen Zusatzversicherung nicht von vornherein mit integriert haben. Bei diesen muss man einen zusätzlichen Beitrag zahlen, um diesen Schutz zu bekommen. Gutes Beispiel dafür ist die Rürup Rente, da diese laut Gesetz nicht vererbt werden kann.