Gibt es für sowas eine Zusatzversicherung? Heilpraktiker gelten doch nicht als Ärzte oder?


Hier die Antwort zum Thema Zusatzversicherung: Heilpraktiker Zusatzversicherung:

Generell gelten die Heilpraktiker nicht als Ärzte im eigentlichen Sinn. Deshalb sind ihre Leistungen auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht mit abgesichert. Eine Zusatzversicherung Heilpraktiker gibt es aber durchaus. Diese Versicherungen werden allerdings nicht rein für den Heilpraktiker vergeben, sondern beinhalten weitere Zusatzleistungen, die die Kasse im Normalfall nicht zahlt. Eine gute Erläuterung, was beim Abschluss einer Zusatzversicherung Heilpraktiker zu beachten ist, findet man unter www.wegweiser-zahnzusatzversicherung.de/vergleich/heilpraktiker-zusatzversicherung.htm.

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4 Antworten:

Kommentar von Sebo

Ja, man könnte die Kosten sicher selbst tragen, aber ich denke, dass man sich einfach sicherer mit einer Zusatzversicherung Heilpraktiker fühlt, auch wenn man dafür etwa 10 bis 30 Euro monatliche Beiträge zahlen muss. Die Beiträge dabei richten sich übrigens nach dem eigenen Lebensalter und Gesundheitszustand. Je älter und kränker man ist, desto höher fallen die Beiträge aus oder man wird gleich ganz abgelehnt. Das ist für Kassenpatienten oft sehr neu, zumal die Gesundheitsfragen eine wichtige Rolle spielen.

Kommentar von Axel K.

Zu beachten ist auch, dass die Zusatzversicherung Heilpraktiker nur für 80 Prozent der Kosten aufkommt. Das heißt, die Differenz muss man dennoch selbst zahlen. Ob sich das Ganze dann noch für den Einzelnen lohnt, muss also gut überlegt sein. Denn meist kann man die Kosten für den Heilpraktiker auch aus eigener Tasche zahlen.

Kommentar von Susann

Außerdem weisen Heilpraktiker eine eigene Gebührenverordnung auf, die so genannte Gebührenordnung für Heilpraktiker. Nach dieser dürfen sie auch nur abrechnen, denn höhere Kosten erstattet die Zusatzversicherung Heilpraktiker wohl kaum. Man muss mit 10 bis 50 Euro pro Behandlung rechnen, im Schnitt kommt man auf etwa 30 Euro.

Kommentar von ensure24

Also Heilpraktiker kann man zwar von Rechts wegen nicht als Ärzte bezeichnen, aber dennoch müssen sie einen Nachweis erbringen, dass sie die zugehörige Prüfung bestanden haben. Und diese stellt doch recht hohe Anforderungen an den Heilpraktiker, denn gut 80 Prozent der Menschen, die die Ausbildung absolvieren, fallen durch die Prüfung.

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