Es geht um die Kündigungsfrist: Mietwohnung, wie lange muss ich da vorher bescheid sagen, und was muss ich beachten?

Hier die Antwort unserer Experten zum Thema Kündigungsfrist: Mietwohnung:

Das Wichtigste bei einer Kündigungsfrist Mietwohnung ist, dass der Mietvertrag schriftlich gekündigt werden muss. Dabei ist es egal, ob der Mieter oder der Vermieter die Wohnung kündigt. Wird die Kündigung nur mündlich ausgesprochen, kann es bei einem Streifall passieren, dass die Kündigung keine rechtliche Grundlage besitzt. Besonders dann, wenn das Gericht noch eingeschaltet wird. Weiterhin muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats dem Vermieter oder Mieter zugestellt worden sein. Die meisten Mietverträge besitzen eine dreimonatige Kündigungsfrist, diese muss natürlich eingehalten werden. Genauere Informationen kann man unter www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein nachlesen.

4 Antworten »

Seit dem 1. Juni 2005 gelten neue Gesetze für die Kündigungsfrist Mietwohnung, darüber sollte man sich auch einmal informieren, denn für viele werden einige dieser Punkte sicherlich von Bedeutung sein. Als Mieter kann man aber genauso vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Der Grund dafür kann unter anderem die Ankündigung über eine Modernisierung oder die Mieterhöhung nach der Modernisierung sein.

Kommentar by Marion

Allerdings gibt es noch mehr Sonderkündigungsrechte, doch diese hier alle aufzählen zu wollen, wäre etwas zu viel, nachlesen kann man die Sonderkündigungen unter http://www.immobilien-in.de/kuendigung-mietwohnung-bzw-mietvertrag-wird-gekuendigt/ und dann ändert sich auch manchmal die Kündigungsfrist Mietwohnung. Das ist jedoch von Fall zu Fall verschieden.

Kommentar by Axel K

Wem das aber alles zu kompliziert ist, der kann zum Mieterverein gehen und sich dort nach der Kündigungsfrist Mietwohnung erkundigen. Dafür sollte man am besten den Mietvertrag mitnehmen, damit der Mitarbeiter des Mietervereins eine konkrete Antwort geben kann. Ebenfalls sind bei einigen Mietverträgen Klauseln enthalten, die besagen, dass der Mieter nach Auszug die Wohnung renovieren muss. Hierüber kann man sich gleich beim Mietverein erkundigen, ob das alles rechtens ist, denn die Gesetze im Mietrecht ändern sich ständig.

Kommentar by Elke

Bei mir im Mietvertrag steht 3 Monate. Ich bin allerdings früher aus dem Vertrag gekommen, weil wir einen Nachmeiter gefunden haben, den auch die Hausverwaltung akzeptiert hat.

Kommentar by Nach-Mieter

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